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Der Balkon ist gerade für Städter mit das beliebteste Naherholungsgebiet – kein Wunder so direkt vor der Nase. Gerade in Zeiten von Bewegungseinschränkungen und einem reduzierteren Freizeitangebot ist der Balkon ein wahrer Segen, um mal die Seele baumeln zu lassen oder den Feierabend nach einem stressigen Arbeitstag einzuläuten. Schaut man sich das Stadtbild vor allem im Frühjahr genauer an, entdeckt man viele bunt bepflanzte Oasen an den Hausfassaden.
So einen Ort möchten Sie auch für sich schaffen? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir zeigen Ihnen worauf es beim Balkonanbau ankommt, gerade wenn es um die Baugenehmigung geht. Außerdem hilft Ihnen baupal als Online Architekt bei der Planung und allen bürokratischen Fragen, damit Sie sich entspannt zurücklehnen können.
Was für eine Art Balkon möchten Sie haben? Wie immer bei der Gestaltung hängt es ganz von Ihren Bedürfnissen, Wünschen und dem Budget ab. Natürlich kommen auch noch verschiedene Vorschriften hinzu, aber dazu später mehr. Diese vier Balkonarten sind die geläufigsten:
Der Vorstellbalkon ist selbsttragend, kann aber auf Grund seiner vier erforderlichen Stützen sehr massiv wirken. Vorteil ist aber, dass er dank seiner Stützen an jedem Haus angebracht werden kann, in beliebiger Größe. Anbaubalkone sind etwas schlanker, da sie nur zwei Stützen haben und sonst vom Haus getragen werden. Das wiederum kann aber die Größe beschränken, je nach Zustand des Hauses. Die eleganteste Variante ist der freitragende Balkon, der ganz ohne Stützen auskommt und nur an der Fassade befestigt wird. Voraussetzung hier: Die Statik des Hauses muss intakt sein. Ein Sonderling, aber sehr praktisch für versetzte Außenwände ist der Nischenbalkon. Hier wird die Last auf Stützen und Vorsprüngen vom Gebäude verteilt. Das hat natürlich den Nachteil, dass man in Gestaltung und Größe sehr beschränkt ist.
Obwohl Balkonanbauten als privilegiert gelten und somit auf Antrag gewisse Befreiung von Vorschriften genießen können, brauchen sie wie fast alle Bauvorhaben auch eine Genehmigung. Es gibt theoretische, ja sogar praktische Ausnahmen, auf die gehen wir später nochmal ein. Aber grundsätzlich gilt: Je nach Art, Umfang und Bundesland variieren die Anforderungen für den Bauantrag, aber in den meisten Fällen kommt man am Bauamt nicht vorbei.
Um Zeit und Nerven zu sparen, empfiehlt es sich beim Balkonanbau einen Architekten mit an Bord zu holen. Für einen ersten Überblick haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte aufgelistet, die es für eine Baugenehmigung beim Balkon zu beachten gilt:
Diese drei Begriffe sorgen häufig für Verwirrung und führen oft zu falschen Schlussfolgerungen wie: Ein Balkon braucht keine Genehmigung oder Bauantrag. Deshalb hier eine kurze Definition der Begriffe:
Verfahrensfreie Bauten: Diese brauchen keine eigene Anmeldung, trotzdem unterliegen sie allen gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben des Bebauungsplans, zu finden beim örtlichen Bauamt. Sie als Bauherr tragen die Verantwortung für die Einhaltung, weshalb ein Architekt wie baupal an Ihrer Seite nur ratsam ist.
Genehmigungsfreie Bauvorhaben: Ein ganz falscher Freund unter den Begriffen ist dieser. Denn trotz Genehmigungsfreistellung muss der Balkonanbau beim Bauamt gemeldet werden. Der einzige Unterschied ist, dass Sie meistens weniger Nachweise einreichen müssen und es in der Regel keine Prüfung durch die Behörden gibt.
Untergeordnetes Bauteil: Wenn diese Klassifizierung im Zusammenhang mit dem Balkon auftaucht, heißt es lediglich, dass Sie bei der Errichtung keine Abstandsflächen berücksichtigen müssen, wenn Sie gewisse Maße nicht überschreiten. Von der Genehmigungspflicht ist er dadurch nicht befreit.
Da das Baurecht für Balkone in der Verantwortung der Bundesländer und Kommunen liegt, ist eine Pauschalangabe für die Genehmigungsrelevanz fast unmöglich. Umso wichtiger ist es, vor Anbau des Balkons beim zuständigen Bauamt nach den geltenden Bestimmungen für Ihre Region zu fragen. Meistens muss daraufhin ein Bauantrag gestellt werden, mit folgenden Informationen:
Dafür braucht es einen Fachmann, wie zum Beispiel baupal. So sind Sie auch auf der sicheren Seite vor den Heimtücken der Falschen Freunde oben. Je nach Region liegen die Kosten für die Prüfung der Unterlagen für den Bauantrag bei etwa 60 Euro. Hinzu kommt noch eine Gebühr für die Erschließungsbestätigung der Kommune.
Ihr Balkon darf nicht direkt an der Grundstücksgrenze enden, sondern muss zum Nachbarn Luft lassen. Auch hier gilt der Bebauungsplan für die Region von der zuständigen Baubehörde. Üblicher Weise liegt dieser Grenzabstand zwischen 2,5 und 3 Meter. Abstandsflächen dürfen nur auf Ihrem Grundstück liegen, außer Sie haben eine Sondergenehmigung für z.B. die Errichtung über einem öffentlich Gehweg.
Damit der Genehmigungsprozess glatt verläuft, empfiehlt es sich direkt bei Antragstellung die schriftliche Einwilligung des Nachbarn beizulegen. Bei einer Eigentümergemeinschaft hat zum Beispiel jeder Mitinhaber ein Vetorecht. Wenn Sie vorher sicherstellen, dass alle mit dem neuen Balkon einverstanden sind, sparen Sie hintenraus eventuell viel Zeit und rechtliche Auseinandersetzungen. Im schlimmsten Fall kann es zum Abriss des neuen Balkons kommen. Im besten Fall bekommt das ganze Haus neue Balkone, was sich günstig auf die Kosten auswirkt.
Es ist immer schwierig pauschale Kostenangaben zu machen, aber eine grobe Hausnummer ist durchaus möglich. Auch hier hängt es ganz von Ihrer Wahl und der Anzahl der Balkone ab. Der günstigste Balkon-Typ ist der Vorstellbalkon, da hier nicht in das Fundament des Hauses eingegriffen werden muss. Anbaubalkone sind etwas teurer und die freitragende Variante am teuersten.
Bei einer fiktiven Balkongröße von 1,5 x 4 Meter kostet eine selbstragende Konstruktion mit ihren vier Stützen zwischen 3.000 und 4.000 Euro. Dabei geht es hier hauptsächlich um die Materialkosten für den Balkonbausatz. Der Anbaubalkon kostet um die 3.500 bis 4.500 Euro und ein freitragender Balkon über 5.000 Euro. Für das Geländer gibt es vom günstigen Kunststoff mit 20 Euro den Meter bis hin zum Edelstahl ab 250 Euro pro Meter verschiedenste Varianten. Genau wie bei der Balkontüre, bei der eine einfache aus Kunststoff gefertigte 200 bis 300 Euro kostet, wenn sie sich kippen lassen und hochwertiger sein soll soll sind Sie allerdings schnell bei 600 bis 1.000 Euro.
Da sich der neue Balkon ja nicht von alleine errichtet, fallen noch Kosten für die Handwerker an. Für die Balkonkonstruktion inklusive Geländer fallen beim Vorstell- oder Anbaubalkon ca. 3.000 bis 3.500 Euro und für die freitragende Variante etwa 5.000 bis 10.000 Euro an. Die Arbeit für die Türe wird mit 250 bis 350 Euro veranschlagt.
Welches Material Sie für Ihren Balkon wählen steht natürlich in direktem Zusammenhang mit dem Balkon-Typen. Denn nicht jedes Material lässt sich zum Beispiel als freitragender Balkon an die bestehende Außenfassade anbringen. Wir haben für Sie ein paar Materialien zusammengestellt:
Bei einem Holzbalkon denkt man direkt an die urige Alpengemütlichkeit, aber auch im hohen Norden sieht man diese Bauart sehr oft. Holz ist durch seinen natürlichen Charakter wieder sehr beliebt. Besonders hochwertiges Nadelholz ist nicht zu schwer und bietet großen Gestaltungsspielraum, besonders für einen freitragenden Balkon. Laubholz hingegen eignet sich mit seinem hohen Gewicht nicht für diese Balkonart. Für das Naturmaterial sollten Sie auf jeden Fall eine regelmäßige Pflege einkalkulieren und ein vernünftiges Entwässerungssystem, damit das Regenwasser das Holz nicht angreift.
Durch sein geringes Eigengewicht eignet sich Aluminium hervorragend für einen freitragenden Balkon. Das Material ist besonders pflegeleicht, es gilt als wetterfest und strapazierfähig. Außerdem lässt es sich auf fast jeder Unterkonstruktion errichten.
Etwas aus der Mode gekommen ist der Stahlbetonbalkon besonders auf Grund seiner unattraktiven Optik. Es gibt jedoch Möglichkeiten, durch Anstriche oder Putze, eine ansehnliche Außengestaltung zu erlangen und so wird er wieder interessanter. Denn er ist besonders günstig und hat eine lange Lebensdauer bei einem richtigen Entwässerungssystem.
Seltener gesehen auf Grund seines hohen Eigengewichts – Edelstahl ist dreimal so schwer wie Aluminium. Deshalb kommt es grundsätzlich selten bei einem Balkonanbau vor. Es wird jedoch öfter für ein solides und schickes Geländer eingesetzt.
Wie schon erwähnt, gibt es theoretisch Ausnahmen was die Genehmigungspflicht beim Balkonanbau angeht. Das sind aber die seltensten Fälle und die Chance, doch rechtswidrig gehandelt zu haben sind sehr hoch.
Auch kann man einen Balkonanbau sehr schlecht geheim halten und die Überprüfungsmethoden von den Baubehörden sind überraschend modern. So werden zum Beispiel gerne auch Drohnen eingesetzt und diese können schnell aufdecken, was nun anders aussieht als vorher. Deshalb raten wir Ihnen immer den Weg über das Bauamt zu gehen.
Ein eigener Balkon beflügelt die Sinne und ist die perfekte Erholungsoase ein Schritt aus Ihrem Wohnraum. Für Ihre Gestaltungswünsche gibt es viele Möglichkeiten und solange Sie immer den Weg über das Bauamt mit einer Genehmigung gehen, erwarten Sie auch keine bösen Überraschungen. Damit Sie schon bald mit der bunten Bepflanzung beginnen können unterstützen wir Sie gerne, von der Planung bis zur Umsetzung!