Über unser Online-Formular erfahren Sie in wenigen Schritten ob Sie für Ihr geplantes Gartenhaus einen Bauantrag benötigen. Jetzt prüfen
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und klären Sie alle Details. Beauftragen Sie unseren Bauantrags-Service direkt online. Mehr erfahren
Unsere Experten stellen alle Unterlagen zusammen und der Antrag kann von Ihnen eingereicht werden. Mehr erfahren
Das zuständige Bauamt erteilt Ihnen die Baugenehmigung. Sollten Sie eine Ablehnung erhalten profitieren Sie von unserer Geldzurückgarantie! Mehr erfahren
Sie planen Ihr ganz individuelles Gartenhaus und benötigen Unterstützung bei der Planung?
Sie benötigen eine Statische Berechnung und den Nachweis über Standsicherheit für den Bauantrag?
Das Ergebnis ist eindeutig. Für Ihr Gartenhaus muss ein Bauantrag erstellt und beim Bauamt eingereicht werden.
Bauantragsprozesse erfolgreich begleitet
Sterne durchschnittliche Kundenbewertung
Ein Gartenhaus kann mehr sein als ein Schuppen, in dem der Rasenmäher gelagert wird: Als Blickfänger und Highlight des Gartens, kann das Gartenhaus harmonischer Rückzugsort, Hobby-Werkstatt oder geselliger Treffpunkt sein.
Vom ganz persönlichen Gartenhaus-Entwurf, über individualisierbare Modulsysteme bis hin zum vorgefertigten Bausatz gibt es verschiedenste Möglichkeiten Ihren Garten zu bereichern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Überblick behalten und was bei der Baugenehmigung zu beachten ist.
Zunächst gilt es zu klären, welche Art Gartenhaus Sie benötigen. Entsprechend Ihren individuellen Vorstellungen bieten sich verschiedene Möglichkeiten an, folgendes sind die gängigsten Varianten:
Für welchen Typ Sie sich entscheiden, hängt von Ihrem Garten sowie individuellen Wünschen und Ansprüchen ab. Ein Gerätehaus ist etwa häufig ohne Fenster ausgestattet, ein Blockhaus massiver konstruiert als ein klassisches Gartenhaus und ein Pavillon eine offene Struktur unter der man beispielsweise grillen kann, aber nicht vor Wind geschützt ist. Unabhängig von der gewählten Form gilt grundsätzlich, abhängig von Größe, Ausstattung und Ort des gewünschten Gartenhauses wird eine Baugenehmigung benötigt. Wann dies der Fall ist und welche Abhängigkeiten bestehen wird im Folgenden erläutert:
Üblicherweise gelten Gartenhäuser bauordnungsrechtlich als Nebengebäude und
benötigen, auch wenn diese auf dem eigenen Grundstück oder in Eigenleistung
errichtet werden, in vielen Fällen eine Baugenehmigung. Dabei ist zu beachten,
dass in jedem Bundesland individuelle und voneinander abweichende Regelungen
gelten. Folgende Kriterien sind dabei entscheidend:
Die für die Baugenehmigung maßgebliche Einheit ist der Rauminhalt
(Länge x Breite x Höhe) des gewünschten Gartenhauses. Hier weichen die
Vorgaben der einzelnen Bundesländer bereits erheblich voneinander ab: Während
im Saarland die Genehmigungspflicht bereits ab 10m³ beginnt, so gilt diese etwa in
NRW erst ab 75m³. Weiterhin machen einige Bundesländer Auflagen hinsichtlich
der Höhe, andere beschränken die Geometrie der Dachform.
Neben der jeweiligen Landesbauordnung müssen außerdem ggf. vorliegende Bebauungspläne beachtet werden. Diese regeln innerhalb klarer räumlicher Geltungsbereiche wie Ortsteilen oder Grundstückgruppen die Art der möglichen Bebauung. Weiterhin ist zu beachten, dass im sogenannten Außenbereich, außerhalb von Gebieten mit zusammenhängender Bebauung, deutlich strengere Auflagen gelten und Gartenhäuser in den aller meisten Fällen genehmigungspflichtig sind.
Die Verwendung des Gartenhauses als einfachen Werkzeugschuppen oder Gerätelager ist bei Einhaltung der Größenbeschränkung oft genehmigungsfrei. Dies ändert sich sobald das Gartenhaus einen Aufenthaltsraum und Ausstattung wie Kochmöglichkeit, Ofen, Heizung oder Toilette enthalten soll. Die genaue Definition des Begriffs Aufenthaltsraum ist in Einzelfällen schon vor Gericht verhandelt worden und wird von den lokalen Bauämtern teils unterschiedlich ausgelegt.
Soll das Gartenhaus in der Mitte eines weitläufigen Grundstücks platziert werden, ist dies meist unproblematisch. Sobald das Projekt allerdings in die Nähe eines Nachbargrundstücks rückt, müssen Abstandsflächen und potentielle Beeinträchtigungen, etwa der Belichtung des Nachbarn beachtet werden. Auch die Platzierung direkt auf der Grundstücksgrenze kann möglich sein, wobei weitere Einschränkungen hinsichtlich mittlerer Wandhöhe und Gesamtlänge gelten.
Bauordnungsrechtlich ist der Begriff Fundament im Zusammenhang mit Gartenhäusern nicht klar definiert, kann von Bauämtern allerdings zum Anlass genommen werden, die Einreichung einer Baugenehmigung zu fordern. Die Argumentation ist hierbei, dass genehmigungsfreie Gartenhäuser nur einer vorübergehenden Nutzung dienen und problemlos wieder abbaubar sein sollten, während die Erstellung von Fundamenten maßgeblich zu einem dauerhaften und ortsfesten Charakter eines Bauwerks beiträgt.
Für Schrebergärten und die dazugehörigen Gartenlauben gilt deutschlandweit das Bundeskleingartengesetz. Dort ist die maximal zulässige Grundfläche für Gartenhäuser mit 24m² festgesetzt, diese sind genehmigungsfrei. Darüber hinaus verfügen die meisten Kleingartenkolonien über individuelle Satzungen, zu denen sich im jeweiligen Einzelfall informiert werden sollte.
Einen Gartenhaus-Bausatz im Baumarkt zu kaufen und in Ihrem Garten aufzubauen ist schnell gemacht, kann allerdings genauso schnell zu Ärger führen. Ein ohne Baugenehmigung unrechtmäßig errichtetes Gebäude gilt als Schwarzbau dessen Erstellung verschiedene Sanktionen durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde nach sich ziehen kann:
Auch sollte nicht davon ausgegangen werden, dass illegal errichtete Gebäude unentdeckt bleiben und damit das Einholen eines Bauantrags vermieden werden kann. Neben mitteilungsfreudigen Nachbarn helfen den Baubehörden zunehmend auch neue Technologien wie Dronen und Satelitenaufnahmen, um unrechtmäßige Strukturen zu entdecken und zu verfolgen.
Für welches Material Sie sich bei Ihrem Gartenhaus entscheiden hängt von
verschiedenen Faktoren ab. Von dem Wunsch nach einer atmosphärischen
Gartenlaube bis hin zu dem pragmatischen Bedarf nach einer
witterungsgeschützten Lagerungsmöglichkeit sollten folgende Kriterien bei der
Materialwahl beachtet werden.
Holz ist sicherlich das meist verbreitetste Material für Gartenhäuser und das
hat gute Gründe: Der ökologische Fußabdruck des nachwachsenden Rohstoff
Holz ist minimal, es sorgt für ein angenehmes Raumklima, ist einfach zu
verarbeiten und anzupassen, in Form von Rahmen- oder
Blockbohlenkonstruktionen extrem stabil und bei richtiger Behandlung sehr
langlebig. Gerade die Langlebigkeit ist allerdings auch mit regelmäßiger Pflege
und Wartung verbunden; so darf Holz nicht dauerhafter Feuchtigkeit
ausgesetzt sein, muss trocknen können und freut sich alle paar Jahre über eine
neue Lasur oder Anstrich. Auch gehört Holz zu den eher teuren Materialien.
Bei Gartenhäusern aus Metall handelt es sich meistens um feuerverzinktes
Stahlblech oder Aluminium; Materialien die preiswert und durch ihre
Oberflächenbehandlung extrem witterungsbeständig, pflegearm und langlebig
sind. Gleichzeitig bietet eine Metallhaut keinerlei Isolation gegenüber Wärme
oder Kälte und ist nicht atmungsaktiv, weshalb auf die Möglichkeit zur
Belüftung geachtet werden sollte. Weiterhin kann Stahlblech bei Kratzern und
Beschädigungen anfällig für Rost sein.
Hinsichtlich der Verwendung für Gartenhäuser verhält sich Kunststoff ähnlich
wie Metall. Es ist günstig und unempfindlich gegenüber äußeren Einflüssen,
lässt sich schnell aufstellen und ist zudem noch sehr leicht, sodass sich
Strukturen aus Kunststoff einfach bewegen und versetzen lassen. Jedoch kann
Kunststoff durch UV-Strahlung ausbleichen, wird mit der Zeit spröde und
unansehnlich. Auch gilt hier wieder, Kunststoff hat keinerlei Dämmwirkung und
ermöglicht keine Feuchtigkeitsdiffusion, weshalb eine Belüftung des
Gartenhaues empfohlen wird.
Den Möglichkeiten zur Gestaltung und Nutzung von Gartenhäusern sind wenig Grenzen gesetzt, von einfachen Geräteschuppen aus dem Baumarkt bis hin zu individuell gestalteten kleinen Ferienhäusern im eigenen Garten stehen vielfältige Optionen für jeden Anspruch zur Verfügung.
Wenn bei der Planung und Erstellung die vielfältigen bundeslandspezifischen Baugesetze beachtet und die zuständigen Behörden in den Prozess eingebunden werden, spricht nichts dagegen, Ihr Grundstück um ein Gartenhaus zu bereichern. Dabei unterstützen wir Sie gerne!