Wer in Deutschland ein Bauvorhaben plant, braucht mit großer Wahrscheinlichkeit vorher eine amtliche Genehmigung für sein Bauwerk. Abhängig von Bundesland, den örtlichen Auflagen oder Umfang des Bauwerks muss ein Bauantrag gestellt werden.
Ein solcher Antrag beinhaltet eine Anzahl von amtlichen Formularen, Plänen sowie erforderlichen Nachweisen.
Um die Stabilität des geplanten Bauwerks zu garantieren und entsprechende Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, beinhaltet der Bauantrag in der Regel einen Standsicherheitsnachweis nach §51 HOAI.
1. Wer erstellt den Standsicherheitsnachweis (oder auch Statik genannt) und wie wird er berechnet?
Der Standsicherheitsnachweis wird vom Tragwerksplaner oder Statiker erstellt und berechnet die Tragfähigkeit des Bauwerks - die sogenannte Statik.
- Maßgebliche Parameter nebst den Dimensionen und der Konstruktion, sind das Gewicht des Bauwerks, sowie mögliche Anbauten oder Wetter- (Schnee-, Wind-) und Verkehrslasten.
- Geprüft werden potenzielle Belastungen und Einwirkungen wie zum Beispiel Kräfte, Spannungen sowie vorhandene Widerstände wie zum Beispiel Druck-, Zug- und Schubfestigkeit.
- Die Sicherheitsfaktoren gegen das Versagen von Bauteilen und Baukörpern werden gegen Gleiten, Abrutschen, Abheben, Umkippen, Ausbeulen und je nach Anwendungsfall errechnet.
- Um all diese Parameter berechnen zu können, nutzt der Statiker erprobte Rechenmodelle nach Materialart sowie moderne Berechnungsprogramme die alle möglichen und unmöglichen Belastungen des Baukörper simulieren.
2. Wie wirkt sich der Standsicherheitsnachweis auf Planung und Bau aus?
Auch wenn die Standsicherheit nicht bei jedem Vorhaben gesetzlich gefordert ist, sollte man beim Errichten eines Bauwerks auf Nummer sicher gehen, um mögliche Defekte oder gar Personenschäden abzuwenden.
Kommt im Rahmen der Berechnung des Standsicherheitsnachweis heraus, dass die Tragfähigkeit nicht ausreichend ist, so muss die Konstruktion stärker dimensioniert werden. Dies kann beispielsweise durch stärkere Baumaterialien, dickere Stützen, größere Trägerquerschnitte, mehr Bewehrung, geringere Spannweiten oder größere Aufstandsflächen gewährleistet werden.
3. Was kostet eine Statik für mein Projekt?
Die Planung Ihres Projekts mit baupal bietet Ihnen auch den Service eines Standsicherheitsnachweises über unsere kompetenten Kooperationspartner. Hierzu beraten wir Sie gerne unverbindlich.
4. Was sind die geltenden Normen?
Standsicherheitsnachweise folgen den geltenden DIN EN-Normen, dies sind die Klassen:
Die DIN EN 1992 - Standsicherheit von Stahlbetonbauwerken
Die DIN EN 1993 - Standsicherheit im Stahlbau
Die DIN EN 1995 - Standsicherheit von Holzbauwerken
Die DIN EN 1996 - Standsicherheit von Mauerwerk
Die DIN EN 1997 - Standsicherheit von Stützbauwerken, Böschungen und Hängen, insbesondere mit Geländebruchberechnungen
Die DIN 19700 - Standsicherheit von Staubauwerken
Die DIN 18008 - Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit für Glas
5. Für welche Bundesländer erstellen unsere Partner eine Statik?
Die Dienstleistung von baupal ist in den folgenden Bundesländern verfügbar: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen