Welche Dienstleistungen übernimmt baupal für mich?

baupal prüft kostenfrei die Anforderungen für Ihr Vorhaben. Wir geben Ihnen einen direkten Überblick und begleiten Sie im Anschluss mit unseren bauvorlageberechtigten Architekten und Planern einfach und kostenoptimiert bis zur gewünschten Baugenehmigung und Planung.
baupal ist ein spezialisierter Architekturdienstleister für private und kleinere gewerbliche Bauvorhaben für welche die Fachkompetenz von Architekten benötigt wird.
Diese umfassen alles vom Umbau oder Anbau, Dachausbau, Wintergarten, bis hin zur Bauanzeige, Nutzungsänderung oder Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Bei Fragen oder Problemen können Sie über mein baupal direkt und unkompliziert mit unseren Experten kommunizieren. Daneben berät Sie unser Kundendienst zu allen relevanten Fragen für Ihr individuelles Bauvorhaben. Der Service von baupal ist kontaktlos, zuverlässig und kostengünstig.
Durch den Einsatz von modernster Technologie können wir Ihr Vorhaben effizient, präzise und in bester Qualität umsetzen.
Was kostest die Dienstleistung von baupal?

Der Erhalt des Genehmigungschecks und die damit einhergehende Prüfung Ihres Bauvorhabens ist grundsätzlich kostenlos. Nachdem die Anforderungen für Ihr Bauvorhaben geprüft wurden, können Sie maßgeschneiderte Angebote über mein baupal abrufen und passende Dienstleistungen in Auftrag gegen.
Für ausgewählte Dienstleistungen können Sie baupal direkt beauftragen.
Der Auftrag wird dann von baupal kostenoptimiert und unkompliziert durchgeführt und die Rechnung direkt an den Auftraggeber gestellt.
Im Einzelfall kann es für Ihr Bauvorhaben sinnvoller sein, dass wir Ihnen einen geprüften Planungs-Partner aus unserem deutschlandweiten Netzwerk empfehlen. Wird Ihr Bauvorhaben von einem geprüften Partner aus unserem Netzwerk durchgeführt, erhält baupal ein Honorar von dem ausgewählten Dienstleister, es entstehen für Sie keine Kosten.
Wie läuft der Prozess mit baupal ab?

Der Ablauf bis zur Genehmigung ist bei baupal in vier Schritte unterteilt.
1. Als Erstes geben Sie die benötigten Informationen für Ihr Bauvorhaben im Rahmen des Genehmigungschecks schnell und unkompliziert ein.
2. Im Anschluss erhalten Sie das Ergebnis des kostenfreien Genehmigungschecks und damit einen Überblick auf was Sie achten, wen Sie involvieren und welche Unterlagen Sie für Ihre Genehmigung zusammentragen müssen.
3. Als Nächstes erhalten Sie über mein baupal maßgeschneiderte und kostenoptimierte Angebote für Ihr Bauvorhaben.
4. Im Anschluss können Sie über mein baupal den aktuellen Status Ihres Projektes abfragen und jegliche Termine und Dokumente einsehen.
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und worauf muss ich achten?

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dann notwendig, wenn Wohneigentum aufgeteilt werden soll. Dies ist oft der Fall bei Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen oder Teileigentum.
Ein nicht aufgeteiltes Mehrfamilienhaus hat in der Regel nur ein Grundbuchblatt, sollen jedoch einzelne Wohneinheiten verkauft oder einem anderen Eigentümer zugeordnet werden, muss jede geteilte Wohneinheit ein eigenes Grundbuchblatt erhalten.
Hierfür stellt der Eigentümer einen Antrag auf Abgeschlossenheit.
Welche Unterlagen sind für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig?
• Vermessungsunterlagen des Gebäudes
• Vollvermessung und Geschosspläne
• Ansichten
• Schnitte
• Flächenberechnung nach DIN 277
• Wohnflächenberechnung
• Lageplan
• Aufteilungsplan
• Aktueller Grundbuchauszug
• Antragsunterlagen
Praktischer Ablauf einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Sie sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit vermieteten Wohneinheiten. Um den größtmöglichen Erlös beim Verkauf Ihrer Immobilie zu erzielen, möchten Sie die Wohneinheiten einzeln veräußern.
Hierfür benötigen Sie eine Teilungserklärung um Ihre Immobilie in mehrere Grundbücher zu unterteilen, die den einzelnen Wohnungen zugewiesen werden. Dafür benötigen Sie im ersten Schritt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, die jede Wohnung als in sich geschlossene Einheit im Haus definiert. Hierbei werden zudem Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Innenhof, Stellplätze etc. festgelegt.
Um die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten muss im Rahmen einer Vermessung eine aktuelle Bestandsaufnahme Ihrer Immobilie vorgenommen. Sofern Sie Vermessungspläne vorliegen haben, die den aktuellen Zustand der Immobilie (inkl. etwaiger nachträglich erfolgter Umbauten) darstellen, können Sie hiermit an einen Architekten treten.
Dieser prüft Ihre Vermessungspläne und kann dann einen Teilungsplan erstellen, in dem er die Flächen den zu teilenden Wohnungen zuteilt, Gemeinschaftsflächen und Sondereigentum im Plan definiert.
Was ist eine Nutzungsänderung und worauf muss ich achten?

Die Nutzungsänderung ist ein baurechtlicher Begriff, welcher in den Landesbauordnungen der Bundesländer als „Änderung der genehmigten Benutzungsart“ definiert ist. Eine Nutzungsänderung bedarf einer Amtsseitigen Baugenehmigung, dessen Anforderungen durch das lokal geltende Baurecht definiert sind.
Bei einer Umnutzung eines Gebäudes, beispielsweise von Büroraum zu Wohnraum ist die Genehmigung der Nutzungsänderung eines Gebäudes notwendig.
Häufig sind im Rahmen der Nutzungsänderung eines Gebäudes Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen mit der Nutzungsanpassung verbunden. Diese Umbauten reichen vom einfachen Einbau einer Trockenbauwand bis hin zu umfangreichen Eingriffen in die Bausubstanz.
Welche Unterlagen sind für eine Nutzungsänderung nötig?
• Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
• Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
• Lageplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
• Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und zukünftigen Nutzung
• Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
• Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
• Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Veränderungen anfallen)
Praktischer Ablauf einer Nutzungsänderung
Sie sind Eigentümer einer Gewerbefläche und möchten diese aufgrund der Wohnungsknappheit vielerorts in Wohnraum umnutzen und vermieten.
Doch einfach umbauen und dann vermieten, geht in der Regel nicht. Oft ist eine Reihe von rechtlichen Aspekten zu beachten.
Die Nutzungsänderung ist baugenehmigungspflichtig auch ohne bauliche Änderungen, das Verfahren entspricht Amtsseitig der Genehmigung von Neubauten.
Um eine Genehmigung für die Nutzungsänderung zu erhalten müssen zuerst die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden wie z.B. der Nachweis über Rettungswege, Aufenthaltsraumhöhe oder Stellplätze, die die geplante Nutzung erfordern.
Sofern die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften gewährleistet ist, müssen aktuelle Bestandspläne erstellt werden, sowie Bauzeichnungen und eine Baubeschreibung sofern sie die Nutzungsänderung betreffen. In Jedem Fall müssen nebst Bauantrag Nutzungsänderung auch der Lageplan und die Bauvorlagen eingereicht werden. Je nach Vorhaben kann das zuständige Bauamt noch weitere Unterlagen verlangen.
Was ist ein Kostenplan nach DIN 276 und worauf muss ich achten?

Die DIN 276 Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten. Die DIN 276 Norm umfasst die Kosten für den Neubau, den Umbau und die Modernisierung von Bauwerken und Anlagen.
Welche Unterlagen sind für einen Kostenplan nach DIN276 nötig?
• Vermessungspläne
• Dokumentation der Bestandsaufnahme vor Ort
• Entwurfsskizzen für den Umbau/Sanierung
• Materialkonzept für Umbau/Sanierung
Praktischer Ablauf einer Kostenplanung nach DIN276
Sie planen eine sanierungsbedürftige Wohnung zu erwerben und benötigen für den Kauf und/oder Umbau eine Bankfinanzierung.
Um schnellstmöglich die Finanzierungszusage für Ihr Vorhaben erhalten zu können, reichen Sie der Bank eine umfangreiche Kostenplanung nach DIN 276 ein.
Diese wird vom Architekten/Ingenieur nach vorörtlicher Bestandsaufnahme und Definition der geplanten Umbauten erstellt.
Mithilfe der Kostenplanung nach DIN hat die Bank hat die Bank eine prezise Budgetierung der Maßnahmen an Hand von Marktüblichen Richtwerten.