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    Was ändert sich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

    Das Klimaziel der deutschen Bundesregierung, bis einschließlich 2045 klimaneutral zu sein, beginnt im Gebäudesektor. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde 2020 das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, in dem Anforderungen an Neubauten und energetisch sanierte Bestandsgebäude vereinheitlicht wurden. Mithilfe der Richtlinien des GEG sollen Wohngebäude künftig ihren Energieverbrauch erheblich senken. Enter erklärt, was das Gebäudeenergiegesetz vorsieht.

    Neues Heizungsgesetz: Das Wichtigste zusammengefasst

    Checkmark

    Das Gebäudeenergiegesetz fasst vorherige Gesetze des Wärmebereichs im Bundestag und Bundesrat unter einem Titel zusammen. Das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sind jetzt Teil des GEG.

    Checkmark

    Für Neubauten und Wohngebäude im Bestand reguliert das GEG Auflagen und Anforderungen für die Wärmewende. Für den Heizungstausch ist eine Energieberatung Pflicht.

    Checkmark

    Bis 2028 sollen Kommunen in Deutschland eine gültige Wärmeplanung veröffentlichen. Darauf basierend wird der Heizungstausch und -einbau strukturiert. Ab 2024 wird es die 65%-EE-Pflicht geben. Sie legt fest, dass im Neubau verbaute Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

    Checkmark

    Bis zur kommunalen Wärmeplanung dürfen jedoch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen auch im Neubau verbaut werden. Bestehende und funktionierende Gas- und Ölheizungen müssen nicht ausgetauscht und können bei Bedarf repariert werden.

    Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 1. November 2020 aktiv ist. Es löst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab und vereint diese unter einem Namen. Das GEG wird regelmäßig aktualisiert, damit das Ziel, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen des deutschen Gebäudesektors zu senken, erreicht werden kann. Der offizielle Zweck des GEG ist es, einen „möglichst sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden“ zu erreichen. Im Fokus steht hierbei die erneuerbare Energie zur Produktion von Wärme und Strom.

    Vom Heizungsgesetz sind hauptsächlich beheizte und klimatisierte Gebäude betroffen, für die im Gesetz verschiedene energetische Anforderungen zu Wärmedämmstandard, Hitzeschutz und Heizungstechnik vorgegeben werden. Seit Beginn des Jahres 2023 darf ein neues Wohnhaus höchstens 55 % der Primärenergie eines vorher ausgerechneten Referenzwert verbrauchen. Der Einbau neuer Heizungen wird ebenfalls über den Gesetzentwurf reguliert.

    Heizungsgesetz aktuell: Ab 2024 mit erneuerbaren Energien heizen

    Das neue Heizungsgesetz 2024 stellt die Weichen für klimafreundliches Heizen in der Zukunft. Nachdem das Gesetz kurzfristig gestoppt wurde, ist es jetzt nach der Sommerpause des Bundestags verabschiedet worden und wird jetzt an den Bundesrat weitergeleitet.

    Wie bereits angekündigt, werden Kommunen ab 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, eine Wärmeplanung aufzustellen. Große Gemeinden sollen diese bis 2026 aufstellen, während kleinere Kommunen bis 100.000 Einwohner bis 2028 Zeit haben, die Versorgung mit erneuerbaren Energien zu planen.

    In Neubauten gilt ab 2024: Es dürfen nur Heizungen eingebaut werden, die mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude gibt es individuelle Übergangsfristen von 10 bis 13 Jahren. In dieser Zeit dürfen vorübergehend fossile Heizungen installiert werden – bis spätestens 2045 müssen aber auch diese durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden.

    Anders als befürchtet verpflichtet das Heizungsgesetz nicht sofort zum Austausch einer funktionierenden Altheizung, einschließlich Gas- und Ölheizungen. Alte Heizungen dürfen repariert werden und müssen erst bei Havarie, also Totalausfall, ersetzt werden. Dann gelten die Anforderungen des GEG an neue Heizungen.

    Der Bund fördert den Heizungstausch mit 30 % Grundförderung – für Eigentümer, die bis 2028 freiwillig ihre Heizungsanlage austauschen lassen, gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 %. Des Weiteren gibt es einen einkommensabhängigen Bonus von weiteren 30 % für Haushalte, die weniger als 40.000 € Einkommen im Jahr haben. Für die Verwendung eines natürlichen Kältemittels oder die Verwendung einer Erd- oder Wasser-Wärmepumpe gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %. Insgesamt wird der Heizungstausch also mit bis zu 70 % gefördert.

    Die Umlage der Kosten auf ihre Mieter ist Vermietern zwar gestattet, darf aber nicht mehr als 50 ct pro Quadratmeter betragen.

    Heizungsgesetz aktuell: Ab 2024 mit erneuerbaren Energien heizen

    Welche Anforderungen gibt es beim Neubau?

    An Neubauten gibt es im GEG detaillierte Anforderungen, da der Energiebedarf eines Neubaus bereits während der Planung minimiert werden kann. Moderne Neubauten sollen durch Heizung und Warmwasserbereitung so wenig Einfluss auf die Umwelt nehmen wie möglich: Die Luftdichtheit, die Wärmeverluste und die Verwendung von erneuerbaren Energien werden durch die Regelungen überwacht und gefördert.

    Um den Energieverbrauch eines Neubaus auszurechnen, gibt es verschiedene Methoden. Einerseits kann der Primärenergiebedarf errechnet werden, welcher angibt, wie viel Energie ein Neubau tatsächlich benötigt und verbraucht. Er ergibt sich aus der Multiplikation des Endenergiebedarfes mit dem entsprechenden Primärenergiefaktor des eingesetzten Energieträgers. Andererseits gibt es die Möglichkeit, die Menge des Treibhausgasausstoßes zu berechnen, wofür die Endenergie eines Gebäudes genutzt wird. Beide Methoden geben an, wie ein Neubau die Umwelt belastet, nutzen dafür aber unterschiedliche Werte. Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer müssen allerdings nur die Anforderungen einer dieser Methoden erfüllen. Mithilfe eines Energieberaters findest du heraus, welche Methode sich für deine Immobilie am besten eignet. Die Energieberater von Enter stellen während der Energieberatung beide Werte für dich fest.

    Energiefluss: Von Primärenergie bis Nutzenergie

    Welche Pflichten gibt es bei der Erneuerung und Modernisierung?

    Eines der Ziele Deutschlands ist es, den Gebäudebestand in den nächsten Jahren energetisch zu sanieren. Da Bestandsgebäude im Vergleich zu Neubauten immer noch den Großteil der Wohngebäude ausmachen, ist die Modernisierung dieser maßgeblich für den Erfolg der Klimawende. Deswegen gibt es im Heizungsgesetz verschiedene Austausch- und Nachrüstpflichten, denen Eigentümerinnen und Eigentümer nachkommen müssen. Ausgenommen hiervon sind vorerst Eigentümer, die bereits seit Februar 2002 selbst in ihrer Immobilie wohnen. Bei einem Hauskauf gilt die 2-Jahres-Pflicht zur Sanierung.

    Die Sanierungspflicht sieht vor, dass innerhalb einer Frist von zwei Jahren bestehende Heizungen (älter als 30 Jahre) gegen Heizungsanlagen ausgetauscht werden müssen, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Altbauten und Sanierungsprojekte gilt diese Pflicht allerdings erst, wenn die jeweilige Stadt ein gültiges Wärmekonzept veröffentlicht hat. Des Weiteren sollen neue Heizungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden. Gegebenenfalls schließt das auch den Tausch der Heizkörper ein, sollten diese nicht für den Betrieb der neuen Heizung geeignet sein.

    Um zu verhindern, dass Wärme ungehindert abgegeben wird, muss entweder die oberste Geschossdecke oder das Dach gedämmt werden. Die Dachdämmung ist dann durchzuführen, wenn der Dachboden beheizt und als Aufenthalts- oder Wohnraum genutzt wird. Soll der Dachboden begehbar sein, muss anders gedämmt werden als bei einem nicht begehbaren Dachboden.

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    Diese Werte müssen bei Außenbauteilen eingehalten werden

    Die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu den Außenbauteilen und deren Dämmfähigkeit variiert je Bauteil. Zur Orientierung haben wir eine Tabelle mit den wichtigsten Dämmwerten aufgestellt.

    Bauteil geforderter U-Wert in W/(m²K) förderfähiger U-Wert laut BEG in W/(m²K) Orientierungswerte
    Außenwand 0,24 0,20 Dämmung (12–16 cm)
    Fenster (Uw-Wert), Haustüren, Terrassentüren 1,30 0,95 Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung
    Dachflächenfenster 1,40 1,0 Zweischeiben-Wärmeschutz-Verglasung
    Dächer (Steildächer, Dachschrägen) 0,24 0,14 Dämmung (14–18 cm)
    Oberste Geschossdecke 0,24 0,14 Dämmung (14–18 cm)
    Flachdächer 0,20 0,14 Dämmung (16–20 cm)
    Kellerdecke / Bodenplatte 0,30 0,20 / 0,25 Dämmung (10–14 cm)

    Die wichtigsten Bestimmungen des GEG

    Das Gebäudeenergiegesetz umfasst eine Reihe von Regelungen, die sich zum einen aus der Zusammenlegung vorheriger Gesetze ergibt und zum anderen aus Novellierungen und Anpassungen, die zum Klimaziel beitragen sollen.

    Energieeinsparverordnung (EnEV) / Energieeinspargesetz (EnEG)

    Sowohl die Energieeinsparverordnung und das Energieeinspargesetz wurden in das GEG aufgenommen, sodass beide Rahmenbedingungen nach wie vor bestehen. Das EnEG befähigte die Bundesregierung ursprünglich dazu, den Wärmeschutz in Gebäuden gesetzlich so zu regulieren, dass beim Heizen und Kühlen so wenig Energie wie möglich verloren geht. Die EnEV beinhaltete die Anforderungen für effiziente Gebäude. Beide Aspekte sind heute im GEG verankert, welches sowohl bauliche Anforderungen an Wohngebäude als auch Richtlinien zum Energieverbrauch beinhaltet.

    Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

    Das EEWärmeG ist ebenfalls in das GEG aufgenommen worden. Als „Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich” regelte es den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung in Gebäuden. Es verpflichtete Eigentümer von Neubauten und bei Heizungssanierungen, zu einem Anteil erneuerbare Energien zu nutzen, z. B. durch Solarkollektoren oder Biomasseanlagen. Das Ziel war die Förderung und Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Wärmesektor, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und die Energiewende voranzutreiben.

    Energieeffiziente Sanierungen 

    Ab Januar 2024 gibt es für sämtliche Effizienzmaßnahmen 15 % Förderung und durch den iSFP Bonus weitere 5 %. Bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans können Investitionskosten bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden. Ohne einen solchen Plan sind es bis zu 30.000 Euro .

    Gebäudehülle und Wärmedämmung

    Über die Gebäudehülle geht üblicherweise besonders viel Wärmeenergie an die Umwelt verloren. Zur Gebäudehülle gehören die Bauteile, die direkt an die Außenwelt angrenzen, also Fassade, Fenster und Türen, das Dach und ggf. der Keller. Mit einer entsprechend starken Wärmedämmung können Energieverluste verringert werden, sodass der CO₂-Ausstoß sinkt, weil weniger geheizt werden muss. Im GEG sind dafür verschiedene U-Werte (Dämmwerte) für jedes wichtige Bauteil hinterlegt, die es bei einer Modernisierung zu erreichen gilt.

    Zur Qualifikation für die verschiedenen Angebote der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen die Mindestanforderungen des GEG sogar übertroffen werden, da so langfristige Energieeffizienz sichergestellt werden kann. Das Heizungsgesetz wird regelmäßig erneuert und schrittweise angepasst, um den Gebäudebestand klimaneutral zu machen.

    Heizungs- und Klimatechnik

    Laut GEG sind Eigentümer nach einem Hauskauf dazu verpflichtet, ihre Heizungsanlage auszutauschen. Ab 2024 sollte, ersten Entwürfen der GEG-Novellierung nach, jede Heizung im Neubau zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt vorerst nicht für bereits genutzte Heizungen im Bestand. Bis Ende 2044 soll allerdings der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Ressourcen erfolgen. Als weitere Option gibt es die „H2-Ready”-Gasheizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist. Bis zum endgültigen Übergang ist die Regelung zum Austausch gestaffelt und durch den Staat gestützt.

    Im Fall einer irreparablen Gas- oder Ölheizung kann übergangsweise eine gebrauchte fossil betriebene Heizung eingebaut werden, falls der Anschluss an ein Wärmenetz nicht sofort möglich ist oder bis die Mittel und Umstände den kompletten Heizungstausch erlauben. Senioren, die eine Immobilie besitzen und selbst darin wohnen, sind vorerst von der Pflicht, die Heizung zu tauschen, ebenfalls ausgenommen.

    Wenn Sie eine neue Heizung installieren, die zu mindestens 65% auf erneuerbaren Energien basiert (z.B. Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpen, Stromdirektheizung, Hybridheizungen oder Solarthermie), kannst du von folgenden Vorteilen profitieren:

    • Grundförderung: Eine Basisförderung von 30%. 
    • Klima-Bonus (Speed-Bonus): Zwischen 2024 und 2028 gibt es einen zusätzlichen Bonus von 20%, welcher in den folgenden Jahren schrittweise reduziert wird. 
    • Effizienzbonus: Für die Verwendung eines natürlichen Kältemittels oder die Verwendung einer Erd- oder Wasser-Wärmepumpe gibt es einen zusätzlichen Bonus von 5%. 
    • Einkommensbonus: Selbstnutzende Eigentümer mit einem versteuerbaren Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 Euro pro Jahr können einen zusätzlichen Bonus von 30% in Anspruch nehmen.
    • Maximale Gesamtförderung: Bei der Installation umweltfreundlicher Heizsysteme kann die Förderung jedoch maximal 70% betragen.
    • Für den Austausch von Heizsystemen können Investitionskosten bis zu 30.000 Euro gefördert werden. Dieser Betrag kommt zu den Förderungen für Effizienzmaßnahmen hinzu.

    Weitere Änderungen durch das GEG 2023/2024

    Im Kern gibt es seit der Novellierung 2023 Folgendes zu beachten:

    • Neubauten dürfen ab jetzt nur noch 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes verbrauchen. Bisher waren es 70 %.
    • Fernwärme aus Großwärmepumpen soll durch die Einführung eines Primärenergiefaktors nicht mehr benachteiligt werden.
    • Der Einbau von neuen Heizsystemen, die Holz nutzen, ist weiterhin erlaubt. Das bezieht sich auf Biomasse- und speziell Pelletheizungen.
    GEG Gebäudeenergiegesetz: drei Säulen

    Welche Auswirkungen hat das Heizungsgesetz?

    Generell wirkt sich das GEG hauptsächlich positiv auf den Klimaschutz und die Einsparung von Energie aus. Es vereinheitlicht und aktualisiert die energetischen Anforderungen an Gebäude, fördert den Einsatz erneuerbarer Energien und regelt die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Dadurch trägt es zur Reduzierung des Energieverbrauchs, der CO₂-Emissionen und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen im Gebäudesektor bei. Es fördert zudem den Klimaschutz, die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien im Baubereich.

    Herausforderungen und Kritikpunkte

    Da der Heizungstausch im GEG gestaffelt wird und damit eine Übergangsperiode für Verbraucherinnen und Verbraucher schafft, könnte der endgültige Umstieg auf erneuerbare Rohstoffe länger dauern. Vor der Novellierung gab es Kritik von Eigenheimbesitzern, die vor Anpassung der Gesetzgebung den sofortigen Umstieg nicht geschafft hätten.

    Das GEG wurde entsprechend angepasst und berücksichtigt nun verschiedene Optionen, mit denen Hausbesitzer die 65%-EE-Pflicht erfüllen können: Hybridheizungen, H2-Ready-Gasheizung und die Einführung der Klimaboni. Die 65%-EE-Pflicht gilt vorerst nur für Neubauten – für den Heizungstausch in Bestandsgebäuden wird ein kommunales Wärmekonzept der jeweiligen Stadt vorausgesetzten.

    Heizungsgesetz: Das gibt es zusätzlich zu beachten

    Beim Kauf einer Immobilie steht es dir rechtlich zu, den Energieausweis des Gebäudes einzusehen. Wenn du als Immobilienbesitzer Wohnungen vermietest, musst du deinen Mietinteressenten diesen ebenfalls vorlegen. Aus dem Energieausweis lässt sich die Energieeffizienz ablesen, was für Verbraucher wichtig ist.

    Eine Energieberatung ist vor Kauf, Verkauf oder Sanierung einer Immobilie immer der richtige Schritt. Hierbei werden Einsparpotenziale und mögliche Schwachstellen in der energetischen Qualität des Hauses aufgedeckt, sodass du anschließend eine fundierte Entscheidung treffen kannst.

    Übrigens: Eine der Möglichkeiten, wie du als Hausbesitzer der 65%-EE-Pflicht nachkommen kannst, ist die hausnahe Stromproduktion. Indem du beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage installieren lässt, kannst du deinen Haushaltsstrom unterstützen oder den Betriebsstrom einer Wärmepumpe selbst produzieren.

    Einige Bundesländer haben eigene Klimaschutzgesetze, die das GEG unterstützen: In Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg gelten beispielsweise zusätzliche Anforderungen an Neubauten und modernisierte Bestandsgebäude.

    Kostenloses Online-Tool: Mit dem Sanierungsrechner dein Einsparpotenzial berechnen

    Mit unserem Energiekostenrechner kannst du dir bereits im Voraus einen Überblick darüber verschaffen, wie du durch verschiedene energetische Maßnahmen Energiekosten im Alltag sparen kannst. Hier kannst du angeben, wann dein Gebäude gebaut und zuletzt saniert wurde. Wichtig für die Berechnung der Energiekosten sind die Wohnfläche, die Geschosse, die Dachform und die sanierten Bestandteile des Gebäudes.

    Wenn du in deinem Haushalt Energiekosten sparen kannst, leistest du außerdem einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz! Lass dir noch heute deine Einsparpotenziale ausrechnen.

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    Fazit: Mit Enter erfolgreich durch das Gebäudeenergiegesetz

    Das Gebäudeenergiegesetz ist die Richtlinie für alle Sanierungsprojekte und Neubauten. Es gibt vor, welchen Ansprüchen verschiedene Bauteile und das Haus als Ganzes entsprechen müssen und fördert so den Einsatz erneuerbarer Energien. Das langfristige Ziel ist es, den Gebäudesektor klimaneutral zu machen, um die Energiewende zu unterstützen.

    Mit Enter bist du nicht allein mit den einzelnen Gesetzgebungen – wir kennen uns mit dem Heizungsgesetz bestens aus und können dir bei jeder Frage weiterhelfen. Bei einer Energieberatung erstellen wir dir einen individuellen Sanierungsfahrplan, in dem die besten Sanierungsmaßnahmen aufgelistet werden. Durch einen Sanierungsfahrplan sicherst du dir die maximale Fördersumme. Stell noch heute auf erneuerbares Heizen um und schick uns online deine Hausdaten. Nach einem unverbindlichen Erstgespräch kommen wir innerhalb von 14 Tagen zu dir und erstellen dir deinen individuellen Sanierungsplan, mit dem du alle Anforderungen des GEG erfüllen kannst.

    FAQs

    Wann tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft?

    Das Gebäudeenergiegesetz trat am 1. November 2020 in Kraft und wird seitdem regelmäßig aktualisiert. Die letzte Novelle des GEG ist zum 1. Januar 2023 aktiv geworden. Die neueste Novelle wurde im April 2023 beschlossen. Nach Kritik von Eigentümern und Verbrauchern wurde der GEG-Entwurf vom Bundesministerium überarbeitet. Die neuesten Anpassungen sind ab 1. Januar 2024 gültig.

    Welche Gebäude sind von dem GEG betroffen?

    Das GEG richtet sich vorrangig an beheizte und klimatisierte Gebäude. Das schließt sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude ein. Die Regelungen des GEG richten sich an Neubauten und an Bestandsgebäude mit Sanierungsbedarf.

    Was steht im neuen Gebäudeenergiegesetz?

    In der neuesten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sieht das Bundeskabinett vor, dass Neubauten nur noch 55 % des Primärenergiebedarfs eines vorher festgelegten Referenzgebäudes verbrauchen dürfen. Außerdem gibt es verschiedene Übergangsfristen für den verpflichtenden Tausch bestehender Heizungen. Ab 2024 soll möglichst jede Neubau-Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Um die Handwerksfirmen, Senioren und Härtefälle zu entlasten, gibt es die gestaffelten Fristen.

    Für welche Gebäude gilt das GEG nicht?

    Das GEG gilt nicht für Gebäude, die ausschließlich für religiöse Zwecke genutzt werden, Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, denkmalgeschützte Gebäude, temporäre Gebäude mit einer Nutzungsdauer von weniger als zwei Jahren und landwirtschaftliche/gartenbauliche Gebäude mit primärem Energieverbrauch für die Produktion. Für diese Gebäude gelten spezifische Ausnahmen oder andere Vorschriften.

    Was steht im Heizungsgesetz?

    Das neue Heizungsgesetz legt die Wärmewende spezifisch fest. Bis 31. Dezember 2044 müssen alle fossilen Heizungen ihren Betrieb einstellen.

    In den nächsten Jahren sollen deutsche Kommunen eine regionale Wärmeplanung entwickeln. Hier soll geprüft werden, ob der Fernwärmeanschluss möglich ist oder andere erneuerbare Heizungsalternativen funktionieren. Außerdem müssen neu installierte Heizungen zu 65 % auf Basis erneuerbarer Energien laufen. Vorerst gilt das insbesondere für Neubauten. Altheizungen dürfen zunächst weiter verwendet und repariert werden – erst bei einer Havarie müssen diese innerhalb von 5 Jahren durch neue Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern ersetzt werden. Es besteht keine allgemeine Austauschpflicht! Auch hier gelten bestimmte Übergangsfristen, bei denen ein Energieberater dich gründlich beraten kann.