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    Steuerliche Entlastung für Photovoltaik-Anlagen: Maximiere deine Vorteile

    Deutschlandweit gibt es momentan knapp 2,2 Millionen Photovoltaik-Anlagen, die 12 % des deutschen Stroms ausmachen. Mit einer PV-Anlage kannst du nicht nur deinen eigenen Strom produzieren und dich so unabhängiger vom Stromnetz machen, sondern auch den nicht genutzten Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen und so finanziell profitieren. Um Solarstrom zugänglicher für Privathaushalte zu machen, gibt es seit Anfang 2023 durch Änderungen im Jahressteuergesetz attraktive steuerliche Entlastungen. Worauf du achten musst und welche Änderungen das JStG vorsieht, erfährst du von Enter.

    Das Thema kurz und kompakt

    Checkmark

    Laut Statistischem Bundesamt sind knapp 89 % der Solar-Kapazitäten in Deutschland ungenutzt. Zur Umsetzung der Klimaneutralität bis 2045 sollen in Deutschland erneuerbare Energiequellen weiter ausgebaut und verwendet werden.

    Checkmark

    Die Anpassung und Neuerungen im Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) sollen den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen ankurbeln und Privathaushalte beim Betrieb unterstützen.

    Checkmark

    Gemäß dem Jahressteuergesetz 2022 wurde rückwirkend für das Steuerjahr 2022 der Paragraf 3 Nr. 72 EStG (Einkommensteuergesetzes) eingeführt. Das JStG wurde offiziell im Dezember 2022 verabschiedet und besagt unter anderem, dass kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp Leistung mit Stromspeichern steuerbefreit sind.

    Checkmark

    Enter ist dein Partner für eine zuverlässige Energieberatung, mit der du Kosten und Energie sparen kannst – wir beraten dich rund um Photovoltaik-Anlagen, Fördermöglichkeiten und die neuesten Gesetzgebungen im GEG.

    Steuerliche Regelungen für PV-Anlagen ab 2023: Ein Überblick

    Seit Beginn des Jahres 2023 gilt das Jahressteuergesetz 2022, in dem Änderungen zur Besteuerung und Steuerpflicht von kleinen und mittleren Photovoltaik-Anlagen aufgeführt sind. Die Neuregelungen beziehen sich hauptsächlich auf die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer, um Photovoltaik steuerfrei zur Verfügung zu stellen.

    Die Einkommenssteuer fiel bis dato auf den erzeugten Strom an. Das bedeutet, dass bis zum JStG 2022 eine Einkommenssteuer auf den von dir produzierten und ins öffentliche Netz gespeisten Strom erhoben wurde. Künftig entfällt diese Besteuerung für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp (Kilowatt-Peak).

    Die Gewerbesteuer gilt nur, wenn es eine Gewinnerzielungsabsicht gibt, du also keinen Gewinn aus deiner PV-Anlage erzielen möchtest, indem du den Strom verkaufst, sondern selbst nutzt. Jedes Einkommen wird allgemein über die Einkommenssteuer versteuert – bisher durfte das Jahreseinkommen von selbstständig Tätigen 22.000 € nicht überschreiten, wenn die Steuerbefreiung gelten sollte.

    Außerdem musste bislang auf den selbst genutzten Strom auch eine Ertragssteuer gezahlt werden – es gab also eine Steuer auf den Eigenverbrauch deines Solarstroms.

    Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gilt auf alle Leistungen rund um den Kauf einer Photovoltaik-Anlage. Endkunden zahlen die Mehrwertsteuer bei jedem Produkt und jeder Leistung. Ab 2023 beträgt die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation einer PV-Anlage inklusive Stromspeicher 0 %. Dieser Nullsteuersatz wird auf der Rechnung zwar noch als „Umsatzsteuer” oder „Mehrwertsteuer” aufgeführt, liegt aber bei 0. Auch die Umsatzsteuer auf den von dir produzierten Strom entfällt. Trotzdem musst du dich bei Betrieb einer Photovoltaik-Anlage beim Finanzamt melden und deine PV-Anlage eintragen lassen, da du genau genommen ein Einkommen mit der Anlage generieren kannst. Dabei hast du die Wahl zwischen der Kleinunternehmerregelung und der Regelbesteuerung (dazu später mehr).

    Photovoltaik-Steuern 2023 im Überblick

    Alles zur Photovoltaik-Umsatzsteuer: Wann gilt 0 % Mehrwertsteuer?

    Der Nullsteuersatz, genauer gesagt die erlassene Mehrwertsteuer, gilt auf die Lieferung und Installation einer kleinen bis mittleren Photovoltaik-Anlage bis 30 kWp Nennleistung. Die Nennleistung bezieht sich auf die unter Laborbedingungen mögliche Höchstleistung der PV-Anlage und dient hauptsächlich zum Vergleichen verschiedener Hersteller.

    Mit dem JStG 2022 müssen Betreiber einer Solaranlage keine Umsatzsteuer auf Photovoltaik-Anlagen zahlen, die nahe Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden stehen und diese versorgen.

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    Der Unterschied zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung

    Bisher konnten Betreiber einer Photovoltaik-Anlage bei der Zahlung der Umsatzsteuer zwischen Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung wählen. Diese werden jeweils unterschiedlich vom Finanzamt behandelt – für den Betreiber der Anlage geht es vorrangig um den Erlass der Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer.

    Die Kleinunternehmerregelung greift für solche Haushalte, die eine PV-Anlage kaufen und betreiben und sich deshalb als Kleinunternehmer eintragen lassen. Insgesamt darf das „Gewerbe” weniger als 22.000 € Umsatz im Jahr machen. Für Selbstständige ist hierbei wichtig: Es gilt der gesamte Jahresumsatz, nicht nur der Gewinn durch die Photovoltaik-Anlage.

    Wird die Kleinunternehmerregelung ausgewählt, entfällt die Umsatzsteuer für den produzierten Strom. Allerdings fällt die Vorsteuer an – in der Wirtschaft wird die Vorsteuer von Gewerben und Unternehmen auf eingekaufte Waren und Leistungen gezahlt. Sie kann dann auf den Endkunden umgelegt werden. Da der Endkunde und der Unternehmer bei einer PV-Anlage die gleiche Person sind, kann die Vorsteuer nicht auf eine dritte Instanz umgelegt und muss durch den Betreiber selbst gezahlt werden.

    Die Regelbesteuerung ist die Standardannahme des Finanzamts. Das bedeutet, wenn du innerhalb eines halben Jahres nicht selbst zur Kleinunternehmerregelung wechselst und dies dem Finanzamt mitteilst, fällst du automatisch in die Regelbesteuerung. Bisher konnten Besitzer einer Solaranlage, die ursprünglich die Regelbesteuerung gewählt haben, erst nach insgesamt 5 vollen Betriebsjahren der Anlage zur Kleinunternehmerregelung wechseln. Bei der Regelbesteuerung zahlst du die Umsatzsteuer als laufenden Posten. Ursprünglich waren viele private PV-Anlagen auf den Gewinn durch Stromverkauf ausgelegt. Die einzige Möglichkeit, die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, war also ein Gewerbe anzumelden und den Vorsteuerabzug geltend zu machen. 

    Während die Anlage läuft, fallen außerdem Wartungs- und Reparaturarbeiten (z. B. für Stromzähler und Anlagenüberwachung) an. Unter Regelbesteuerung konntest du von diesen ebenfalls die Mehrwertsteuer abziehen. Nach den Neuerung des JStG kannst du 20 % der Kosten für Reparaturen und Wartungsarbeiten über die „Handwerkerleistung” von der Steuer absetzen.

    Nach den Neuerungen im Jahressteuergesetz entfällt die Umsatzsteuer für private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Damit ist die Steuererklärung deutlich einfacher geworden und für dich als PV-Anlagen-Besitzer mit weniger Bürokratie verbunden.

    Steuerliche Entlastung für Photovoltaik-Anlagen

    Alles zur Photovoltaik-Einkommenssteuer: Wann gilt die Steuerbefreiung?

    Die Neuregelungen zur Steuerbefreiung gelten seit Januar 2023 und rückwirkend für das Steuerjahr 2022 auf den selbst produzierten und verbrauchten Strom. Inbegriffen sind alle Photovoltaik-Anlagen, die in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen und Gewerben errichtet werden und diese versorgen. Dazu zählen PV-Module, die auf Hausdächern, Carports, Garagendächern oder im Garten aufgebaut wurden. Für große Photovoltaik-Anlagen ab 30 kWp ist die Einkommenssteuer weiterhin zu entrichten.

    Sofern keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, du also mit deiner PV-Anlage keinen Umsatz machen möchtest, bist du von der Einkommenssteuer auf deinen erzeugten Strom entbunden. Das gilt für Solaranlagen:

    • für ein Einfamilien-Haus mit bis zu 30 kWp Leistung,
    • für Doppelhaushälften mit bis zu 30 kWp Leistung,
    • für Zwei- oder Mehrfamilienhäuser mit bis zu 15 kWp  Leistung pro Wohneinheit (insgesamt bis zu 100 kWp Leistung),
    • für Gewerbeimmobilien und solche, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden mit bis zu 30 kWp Leistung und
    • für gemischt-genutzte Immobilien bis 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit (insgesamt bis zu 100 kWp Leistung).

    Alles zur Photovoltaik-Gewerbesteuer

    Die Gewerbesteuer zahlen Unternehmer und Gewerbebesitzer auf den Ertrag ihres Unternehmens. Auch wenn du nicht selbstständig tätig bist, musst du deine PV-Anlage beim Finanzamt anmelden, da du mit der Einspeisung überschüssigen Stroms Gewinn machst, also Ertrag.

    Mit dem JStG 2022 werden auf Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 kWh Nennleistung keine Gewerbesteuer mehr erhoben. Auch die Anmeldung eines Gewerbes entfällt dadurch. Der Erlass der Gewerbesteuer gilt rückwirkend auch für 2022. Bisher galt dies ausschließlich für PV-Anlagen mit bis zu 10 kW Leistung.

    Gelten die steuerlichen Befreiungen auch für bestehende PV-Anlagen?

    Die Befreiung von der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuer gelten auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen und rückwirkend für das vergangene Steuerjahr 2022. Für den Nullsteuersatz der Mehrwertsteuer gelten andere Regelungen: Lediglich ab 2023 installierte und in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen sind von der Umsatzsteuer befreit. Wenn du also im Jahr 2022 deine Anlage geplant und bereits installiert hast, musst du weiterhin Umsatzsteuer zahlen. Hast du die Planung deiner Anlage 2022 begonnen, aber die Anlage durch beispielsweise Lieferschwierigkeiten noch nicht in Betrieb genommen, hast du Glück: Auch du musst keine Mehrwertsteuer zahlen.

    Gelten die steuerlichen Befreiungen auch für bestehende PV-Anlagen?

    Alles zur Besteuerung des selbst verbrauchten Stroms

    Die Ertragssteuer ist wirtschaftlich gesehen die Steuer auf ein Einkommen oder einen Gewinn. Für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen bedeutete das bis 2023: Du zahlst eine Ertragssteuer auf den von dir produzierten und selbst genutzten Strom. Das Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, dass Besitzer einer kleinen Photovoltaik-Anlage bis 30 kWh keine Ertragssteuer mehr zahlen müssen. Auch dies gilt rückwirkend für das Steuerjahr 2022 und gilt insgesamt für den erzeugten Strom – also unabhängig davon, ob er eingespeist oder eigens verbraucht wurde.

    Können Kosten für Wartungen der PV-Anlage steuerlich abgesetzt werden?

    Für anfallende Wartungen und Reparaturen gilt der Mehrwertsteuersatz von 0 % nicht. Du kannst die Kosten aber unter Umständen als Handwerkerleistung verbuchen und 20 % der Kosten von der Steuer absetzen.

    Da die Ertragssteuer/ Einkommenssteuer auf erzeugten Solarstrom entfällt, kannst du deine Photovoltaik-Anlage ab jetzt nicht mehr als Sonderabschreibung behandeln. Bisher war es möglich, über 20 Jahre die „Abschreibung für Abnutzung” (AfA) von 5 % jährlich zu nutzen und darüber hinaus im Anschaffungsjahr 20 % der Investitionskosten von der Steuer abzusetzen. Da Solarstrom jetzt steuerfrei ist, entfällt die Abschreibung ab sofort und rückwirkend für 2022.

    Können Kosten für Wartungen der PV-Anlage steuerlich abgesetzt werden?

    Diese Unterlagen benötigst du für die steuerliche Entlastung

    Für die Steuererklärung gab es bislang verschiedene Anträge und Anlagen, die Besitzer von PV-Anlagen ausfüllen mussten. Die Gewinnermittlung erfolgte über die Einnahmen-Überschussrechnung (Anlage EÜR). Diese schlüsselte die Einnahmen aus dem Stromverkauf sowie die Menge und dessen Wert des selbst genutzten und erzeugten Stroms. Außerdem war die Einkommens- und Umsatzsteuer zu entrichten. Die entsprechenden Anlagen fallen durch die JStG 2022 weg.

    Du solltest dennoch nicht vergessen, innerhalb von vier Wochen deine Photovoltaik-Anlage dem Netzbetreiber, Stromversorger oder der Bundesnetzagentur zu melden. Auch das Finanzamt musst du informieren.

    Wann musst du die Photovoltaik-Anlage anmelden?

    Innerhalb von 4 Wochen solltest du deinem Finanzamt melden, dass du jetzt eine Photovoltaik-Anlage betreibst. Obwohl du von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit bist, gilt das nur, wenn deine Anlage maximal 30 kW Nennleistung erbringt. In den Augen des Finanzamts bist du im Grunde dennoch eine Steuerperson mit Gewerbe, da du über die Stromeinspeisung ein Einkommen generieren kannst.

    Sichere dir die Steuervorteile: Es lohnt sich, eine Photovoltaik-Anlage zu kaufen

    Durch die Neuregelungen des Jahressteuergesetzes ist der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage so leicht wie nie zuvor. Durch die entfallende Einkommenssteuer sowie Gewerbesteuer ist die jährliche Steuererklärung mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden. Der Nullsteuersatz gilt ab dem Jahr 2022 rückwirkend auf die Mehrwertsteuer und macht die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen kostensparender.

    Du hast den Überblick verloren? Kein Problem, Enter berät dich gerne!

    Wenn du jetzt Betreiber einer eigenen Photovoltaik-Anlage werden möchtest, um die Stromerzeugung in die eigene Hand zu nehmen, kannst du dich für noch mehr Informationen bei Enter melden. Wir beantworten dir alle offen gebliebenen Fragen rund um die Steuerbefreiung bei Photovoltaik und Fördermöglichkeiten. Mit uns findest du heraus, welche Solaranlage am besten zu dir passt, ob du eine Förderung für einen Batteriespeicher bekommen kannst und ob sich eine Kombination mit einer Dachsanierung für dich lohnt. Vereinbare noch heute ein kostenloses Erstgespräch mit den Energieberatern von Enter – günstiger Strom und gutes Klima starten jetzt.

    FAQs

    Bietet eine Photovoltaik-Anlage steuerliche Vorteile?

    Ja, seit Anfang 2023 gibt es durch Änderungen im Jahressteuergesetz attraktive steuerliche Entlastungen für Photovoltaik-Anlagen. Dazu gehören der Entfall der Steuern für Gewerbe und Einkommen sowie der Nullsteuersatz auf die Mehrwertsteuer. Für Solaranlagen gilt der Nullsteuersatz also seit Januar 2023.

    Wie lange kann ich meine PV-Anlage von der Steuer absetzen?

    Die Einkommenssteuerbefreiung für den selbst produzierten und verbrauchten Strom gilt seit Januar 2023 und rückwirkend ab Juli 2022. Vor Inkrafttreten des JStG konntest du deine PV-Anlage 20 Jahre lang von der Steuer absetzen und dabei jährlich 5 % der Investitionskosten berechnen.

    Kann ich die Kosten für Wartung und Reparatur meiner Photovoltaik-Anlage steuerlich abschreiben?

    Die Kosten für Wartung und Reparatur der Photovoltaik-Anlage können unter Umständen als Handwerkerleistungen verbucht und 20 % der Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Sie sind dennoch nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen.

    Kann ich die Umsatzsteuer für meine Photovoltaik-Anlage geltend machen?

    Die Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Stromspeicher beträgt seit 2023 0 %. Vorher konntest du den Vorsteuersatz geltend machen, wenn du die Regelbesteuerung gewählt hattest. Als Kleinunternehmer entfiel zwar die Umsatzsteuer, du konntest aber die Vorsteuer nicht geltend machen.

    Wie wirkt sich die steuerliche Entlastung für PV-Anlagen auf meine Einkommenssteuer aus?

    Die steuerliche Entlastung für PV-Anlagen wirkt sich positiv auf die Einkommenssteuer aus, da der erzeugte und selbst genutzte Strom von der Besteuerung befreit ist.