Über unser Online-Formular erfahren Sie in wenigen Schritten ob Sie für Ihren geplanten Wintergarten einen Bauantrag benötigen. Jetzt prüfen
Lassen Sie sich von unseren Experten beraten und klären Sie alle Details. Beauftragen Sie unseren Bauantrags-Service direkt online. Mehr erfahren
Unsere Experten stellen alle Unterlagen zusammen und der Antrag kann von Ihnen eingereicht werden. Mehr erfahren
Das zuständige Bauamt erteilt Ihnen die Baugenehmigung. Sollten Sie eine Ablehnung erhalten profitieren Sie von unserer Geldzurückgarantie! Mehr erfahren
Sie planen Ihren ganz individuellen Wintergarten und benötigen Unterstützung bei der Planung?
Sie benötigen eine Statische Berechnung und den Nachweis über Standsicherheit für den Bauantrag?
Das Ergebnis ist eindeutig. Für Ihren Wintergarten muss ein Bauantrag erstellt und beim Bauamt eingereicht werden.
Bauantragsprozesse erfolgreich begleitet
Sterne durchschnittliche Kundenbewertung
2020 profitieren bereits 3,6 Millionen Menschen im deutschsprachigen Raum von einem Wintergarten am eigenen Haus. Dabei entschließen sich immer mehr Menschen für Errichtung eines Wintergartens.
Bei der Planung eines solchen Wintergartens ist jedoch einiges zu beachten. So wird grundsätzlich zwischen Sommer- und Wintergarten unterschieden. Auch über die Form, das Baumaterial und die Art und Weise der Beheizung muss nachgedacht werden. Ein Winter- wie auch Sommergarten ist in den meisten Fällen genehmigungspflichtig.
Damit Sie keine Probleme bei der Errichtung haben, zeigen wir Ihnen auf, was es bei der Planung und Gestaltung zu beachten ist.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem kalten-, mittelwarmen- und einem warmen Wintergarten. Die geplante Nutzung des Wintergartens spielt bei der Unterscheidung eine wesentliche Rolle.
Kalter Wintergarten:
Ein kalter Wintergarten wird auch Sommergarten genannt. Dieser ist, wie es der Name schon vermuten lässt, in den meisten Fällen nicht beheizt. Er schützt vor Wind und Wetter und dient als Erweiterung der Terrasse. Der Sommergarten ist meistens von April bis Oktober nutzbar. Eine positive Eigenschaft des kalten Wintergartens ist, dass dieser wind- und regengeschützt ist und beispielsweise bei Familienfesten im Freien oder Grillabenden unabhängig vom Wetter genutzt werden kann. Zusätzlich kann er als Winterquartier für empfindliche Pflanzen genutzt werden.
Warmer Wintergarten:
Ein warmer Wintergarten ist ein beheizter Raum, der meistens direkt an das Wohnhaus angeschlossen ist. Durch die Beheizung des Wintergartens ist der Raum ganzjährig nutzbar. Er schützt nicht nur vor regnerischen Tagen im Sommer, sondern kann auch im Winter als Wohnraumerweiterung genutzt werden. Meistens wird ein warmer Wintergarten mit vielen Glaselementen gebaut (s. auch Materialien für Wintergärten). Diese Bauweise ermöglicht einen stetigen Lichteinfall in alle Räume, die an den Wintergarten angeschlossen sind. Außerdem können, durch die Regulierung der Temperatur, alle empfindliche Pflanzen problemlos einen kalten Winter überstehen. Es gilt zu beachten, dass durch eine stetige Temperaturregulierung der warme Wintergarten, im Gegensatz zum kalten Wintergarten, bei der Errichtung höhere Anforderungen an die Dämmeigenschaften stellt und sich dies preislich niederschlagen kann. Zudem gilt der warme Wintergarten per se als Aufenthaltsraum und somit als Erweiterung der Wohnfläche.
Mittelwarmer Wintergarten:
Ein mittelwarmer Wintergarten ist die Kombination aus einem kalten und einem warmen Wintergarten. Dieser kann in den Übergangsmonaten und auch im Winter auf Temperaturen zwischen 12 und 19 Grad Celsius beheizt werden. Im Gegensatz zum warmen Wintergarten gilt dieser nicht als ganzjähriger Aufenthaltsraum. Aus diesem Grund sind die baulichen Anforderungen wie z.B. die Dämmeigenschaften weniger ausgeprägt wie bei einem warmen Wintergarten. Offiziell wird der mittelwarme Wintergarten als kalter Wintergarten behandelt, da dieser nicht ganzjährig beheizt wird bzw. keine konstante Temperatur gehalten wird.
Unter den richtigen Voraussetzungen können Wintergärten genehmigungsfrei aufgestellt werden. Bei Überschreitung gewisser Parameter der geltenden Landesbauordnung, wird Ihr Vorhaben jedoch schnell genehmigungspflichtig. Zudem gibt es eine Reihe an Einschränkungen, abhängig von Bundesland, Denkmalschutz und Nachbarbebauung:
Die für die Genehmigung maßgebliche Einheit ist die Bruttogrundfläche Fläche (m²) des Wintergartens bzw. das Raumvolumen (m3)
Die Vorgaben der einzelnen Bundesländer sind teilweise ähnlich, weichen aber in manchen Fällen doch stark voneinander ab: So hängt die Genehmigungspflicht in vielen Bundesländern von der Bruttogrundfläche ab, sofern ein bestimmter Brutto-Rauminhalt nicht überschritten wird. Eine baurechtliche Prüfung des geplanten Vorhabens ist somit in jedem Fall empfehlenswert.
Neben der jeweiligen Landesbauordnung müssen außerdem ggf. vorliegende Bebauungspläne beachtet werden. In diesen wird innerhalb klarer räumlicher Geltungsbereiche wie Ortsteilen oder Grundstückgruppen die Art der möglichen Bebauung im Rahmen von Baugrenzen bestimmt. Dies ist bei Wintergärten vor allem dann relevant, wenn dieser als zusätzlicher Aufenthaltsraum genutzt werden soll. Weiterhin ist zu beachten, dass im sogenannten Außenbereich, außerhalb von Gebieten mit zusammenhängender Bebauung, deutlich strengere Auflagen gelten und Wintergärten in den aller meisten Fällen genehmigungspflichtig sind.
Soll der Wintergarten mit genügend Abstand zur Grundstücksgrenze platziert werden, ist die Platzierung meist unproblematisch. Sobald das Bauwerk allerdings an Ihre Nachbarn angrenzen soll, müssen Abstandsflächen und potentielle Beeinträchtigungen, etwa bei der Entwässerung beachtet werden. Eine Platzierung direkt auf der Grundstücksgrenze kann möglich sein, jedoch gelten hier Beschränkungen hinsichtlich mittlerer Wandhöhe und Gesamtlänge.
Je nach Nutzung und Art des Wintergartens (kalter-, mittelwarmer-, warmer Wintergarten) müssen baurechtliche Vorschriften beachtet werden. Ein warmer Wintergarten ist ganzjährig beheizt bzw. temperaturreguliert und gilt im Rahmen der Bauordnung als Aufenthaltsraum. Diese Nutzung ist in den aller meisten Fällen genehmigungspflichtig, da die Errichtung als Erweiterung der Wohnfläche gilt.
Häufig stellt sich schon vor dem Kauf eines geeigneten Wintergartens die Frage, ob die Errichtung überhaupt rechtlich möglich ist. Ohne die erforderliche Genehmigung oder die nachbarschaftliche Zustimmung, können schnell ungewollte und unnötige Probleme entstehen. Es ist zu beachten, dass ein ordnungswidrig errichtetes Gebäude, zu dem auch ein Wintergarten zählt, ohne Baugenehmigung als Schwarzbau gilt. Dies kann mehrere negative Konsequenzen für den Bauherren mit sich bringen:
Zudem sollte man nicht davon ausgehen, dass der genehmigungswidrige Wintergarten niemandem auffällt. Sowohl die Nachbarn als auch die Bauaufsichtsbehörde prüfen Neubauten regelmäßig und genau nach geltenden Vorschriften des Bau- und Nachbarschaftsrechts.
Die meisten Wintergärten werden mit großflächigen Glaselementen errichtet. So kann eine optimale Lichteinstrahlung, in den Wintergarten und in angrenzende Räumlichkeiten, garantiert werden. Zwischen den einzelnen Glaselementen können jedoch verschiedene Konstruktionen aus diversen Materialien verbaut werden. Diese unterscheiden sich nicht nur in der Art, sondern auch im Preis und der Haltbarkeit. Im weiteren Verlauf werden drei verschiedene Arten miteinander verglichen:
Die Verbauung von Holz für das Konstrukt eines Wintergartens setzt der vielfältigen Planung und farblichen Gestaltung keine Grenzen. Holz als Baumaterial hat zudem positive Dämm- und Schallschutzeigenschaften. Außerdem ist das Material für Wintergärten besonders tragfähig. Eine regelmäßige Pflege des Holzes ist jedoch unabdingbar, um Verwitterung vorzubeugen. Ein weiterer Vorteil ist die optimale Energieeffizienz bei gleichzeitigen niedrigen Baukosten.
Kunststoff kann ebenfalls für die Verbauung von Wintergärten genutzt werden. Je nach Qualität und Art kann dieser Baustoff sehr günstig sein. Er muss, anders als bei der Verwendung von Holz, nicht regelmäßig gepflegt werden. Jedoch wird Kunststoff meistens bei dem Bau von kalten oder mittelwarmen Wintergärten verwendet, da Kunststoff die Wärme nicht speichern kann. Im Sommer heizt sich das Material zudem auf. Bei der Verwendung von Kunststoff für Wintergärten ist es daher empfehlenswert, für einen geeigneten Sonnenschutz zu sorgen.
Die Verbauung von Aluminium bei Wintergarten ist sehr beliebt. Das Material ist nicht nur witterungsbeständig, sondern auch äußerst wartungsarm. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass das Material einer speziellen Pulverbeschichtung unterzogen wurde. Die stabile Konstruktion stellt einen weiteren Vorteil des Baumaterials Aluminium dar.
Unabhängig von der Art Ihres geplanten Wintergartens, erhalten Sie sowohl an kalten Winter- als auch warmen Sommertagen einen weiteren Rückzugsort für Ihre Immobilie. Bei der Planung sind Ihrer Fantasie für die Aufwertung Ihrer Immobilie mit Hilfe eines Wintergartens keine Grenzen gesetzt.
In jedem Fall sind bei der Planung und Erstellung die unterschiedlichen bundeslandspezifischen Baugesetze zu beachten und die zuständigen Behörden in den Prozess einzubinden. Ob für ihren geplanten Wintergarten eine Baugenehmigung notwendig ist, finden Sie ganz einfach mit dem kostenlosen Genehmigungscheck von baupal heraus. Sollte ein Bauantrag erstellt werden müssen, unterstützen wir Sie gerne bei der Planung und Genehmigung.